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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicherErfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

14.1 Erfüllungsort ist Hanau.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

13.1 Der Besteller kann gegenüber unseren Ansprüchen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem selben Vertrag beruht.
13.2 Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

12.1 Durch einen Auftrag erhält der Besteller keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung von Patenten oder Gebrauchsmusterschutz-Ansprüchen. Er hat das Recht, die gekaufte Ware zu verwenden oder wieder zu verkaufen.
12.2 Wenn Waren nach Konstruktionszeichnungen oder Konstruktionsangaben des Bestellers gefertigt werden, ist der Besteller dafür verantwortlich, daß durch diese Waren keine Patent Gebrauchsmusterschutz- oder andere Rechte verletzt werden.

11.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im folgenden "Schadensersatzansprüche") gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
11.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.3 Soweit dem Kunden nach den vorstehenden Bestimmungen Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 10.2

10.1 All diejenigen Lieferungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.
10.2 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt.
10.3 Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
10.4 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
10.5 Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
10.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 11 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
10.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
10.8 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden bestehen uns gegenüber nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
10.9 Für Schadensersatzansprüche gelten im übrigen die nachstehend geregelten Bestimmungen unter Ziffer 11 (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die unter dieser Ziffer 10 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten.
9.2 Erlischt das (Mit-)Eigentum von uns durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-)Eigentum für uns unentgeltlich.
9.3 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung usw.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung ist grundsätzlich unwiderruflich, es sei denn, der Besteller kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach.
9.4 Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Dieser Benachrichtigung ist das Pfändungsprotokoll und eine eidesstattliche Erklärung, adressiert an das Amtsgericht des Wohnsitzes des Bestellers, beizufügen, die besagt, daß die gepfändeten Waren mit den von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten und noch nicht voll bezahlten Gegenständen identisch sind. Die Kosten der Intervention gehen zulasten des Bestellers.
9.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
9.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als deren Wert zu sichernde Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
9.7 Auf Verlangen von uns gibt der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern bekannt. Er verpflichtet sich, uns die zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Unterlagen und Informationen zu übermitteln.

Der Preis schließt die normalen Verpackungskosten ein. Die Verpackung erfolgt nach fachund handelsüblichen Gesichtspunkten, um normaler Transportbeanspruchung Stand zu halten. Tropensichere oder andere Spezialverpackungen wird jedoch in jedem Fall gesondert berechnet. Sonderverpackungen, bei denen eine Rückgabe vereinbart ist, und Mehrweg- Paletten sind sofort nach Freiwerden in gutem Zustand, ohne Zwischenbenutzung, frachtfrei an uns zurückzusenden, da sie anderenfalls dem Kunden in Rechung gestellt werden. Alle anderen Verpackungsmaterialien sind Bestandteil der Lieferung und werden nicht zurückgenommen, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme besteht.

7.1 Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendung reisen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk oder unseren Geschäftssitz oder das Auslieferungslager verlassen hat, auch dann, wenn franko- Lieferung vereinbart worden ist.
7.2 Veranlaßt der Besteller einen Aufschub der Auslieferung, geht die Gefahr 10 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. In diesem Fall wird der Kaufpreis zur Zahlung fällig. Falls und solange es die Lagerungsmöglichkeiten der Firma erlauben, kann die Firma die Lagerung der Ware übernehmen. Der Kunde hat dafür ein angemessenes Entgelt zu zahlen. Die Firma übernimmt in diesem Fall keine Verantwortung für die eingelagerte Ware oder für Schäden, die durch fehlerhafte Lagerung entstanden sind, ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

6.1 Alle Waren werden vertragsgemäß geliefert, sofern uns das entsprechende Material zur Verfügung steht. Falls dies nicht der Fall sein sollte, behalten wir uns das Recht vor, anderes gleichwertiges Material zu verwenden.
6.2 Alle Beschreibungen und Zeichnungen, alle Gewichts- und Abmessungsangaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; sie sind nur annähernd maßgebend.
6.3 Kataloge, Preislisten und andere Informationsschriften dienen nur der Erläuterung der darin beschriebenen Waren. Die darin enthaltenen Einzelheiten sind für uns nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich dem Besteller gegenüber erklärt wurde.
6.4 Wir behalten uns Konstruktionsänderungen während der Lieferzeit vor, wenn diese für den Besteller nicht von Nachteil sind.

5.1 Liefertermine oder Fristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten), sind von uns auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Kunden von dem Eintritt der vorgenannten Umstände unverzüglich benachrichtigen.
5.3 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Besteller nach einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann hieraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten.
5.4 Wir sind jederzeit zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum Netto-Kasse zahlbar. Die Lieferung kann jedoch auch von der sofortigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht werden. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt. Maßgebend ist jeweils das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns.

3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer.
3.2 Soweit zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir behalten uns das Recht vor, ein abgegebenes Angebot zurückzuziehen, sofern das Angebot nicht ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum für verbindlich erklärt wurde.
2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.3 Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Gültig ab 01.01.2007

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EBT Euro-Batterietechnik GmbH